Sterbegeld
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Wer zu Lebzeiten nicht rechtzeitig vorsorgt, belastet die Hinterbliebenen finanziell mit erheblichen Bestattungskosten. Dies gilt erst recht seit Jahresbeginn 2004, nachdem das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenkassen weggefallen ist. Aber dennoch gibt es Zuschusse zu den Bestattungskosten:
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1 Private Krankenversicherung
2 Arbeitgeber
3 Gesetzliche Unfallversicherung
4 Private Unfallversicherung
5 Gesetzliche Rentenversicherung
6 Finanzamt
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Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherer hatten schon bisher kein Sterbegeld gezahlt. Hintergrund: Der Tod ist kein Versicherungsfall, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslost. Allerdings werden Sterbegeldpolicen angeboten
Arbeitgeber
In manchen Fallen zahlt der Arbeitgeber (vor allem im offentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehorigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der Arbeitsvertrag daruber Auskunft.
Gesetzliche Unfallversicherung
Wer durch einen Arbeitsunfall gestorben ist, dessen Hinterbliebenen steht ein Sterbegeld in Hohe von 4140 Euro (Osten: 3480 Euro) zu. Dies gilt unabhangig von der Hohe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Hohe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn ein Student wahrend seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schuler in der Schule und ein Kind im Kindergarten einen todlichen Unfall hat. Auch die Unfalle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschliesslich der Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfallen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Gemeinde-Unfallversicherungsverbanden/Landesunfallkassen.
Private Unfallversicherung
Ist ein privat Unfallversicherter durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schuler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Aber: War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente nicht nur in Hohe von 25 bzw. 60 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten sondern 100 Prozent gezahlt.
Finanzamt
Es gibt zwar auch hier kein Sterbegeld, aber Aufwendungen fur ein Begrabnis sind im Sinne des Steuerrechts 'aussergewohnliche Belastungen', die die Hinterbliebenen in ihrer Steuererklarung geltend machen konnen. Das fuhrt aber erst dann zu einer Steuerersparnis, wenn die Bestattungskosten aus dem Nachlass nicht finanziert werden konnen und ein evtl. Sterbegeld nicht ausreicht
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Für mehr information über krankenversicherung student: bauversicherung en
  
 
 
 
 
 
 
 
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