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Willkommen zu Versicherungen, Thema Rentenversicherung
BerufsunfähigkeitBerufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben. Dabei muß die versicherte Person vorraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Dies gilt nur, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei den meisten Versicherer gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können. ErwerbsunfähigkeitAls erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen eine volle Erwerbsminderungrente, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag unabhängig von Ihrem Beruf arbeiten können. Eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen Sie, wenn Sie weniger 6 Stunden pro Tag erwerbsfähig sind. Allerdings gibt es eine allgemeine Wartezeit bis Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besitzen.
Für mehr information über Rentenversicherung: ratenkredite internet
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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