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Thema Privathaftpflichtversicherung

 


Vorsorgeversicherung

From Sterwiki

In der Haftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialitat: nur im Vertrag genannte Eigenschaften, Rechtsverhaltnisse und Tatigkeiten des Versicherungsnehmers sind von der Deckungszusage des Versicherers abgesichert als 'versichertes Risiko'.

Die Vorsorgeversicherung tragt dem Umstand Rechnung, dass weder in der betrieblichen noch der Privathaftpflichtversicherung dieses versicherte Risiko unverandert bleibt: gegenuber der Situation bei Abschluss des Vertrages treten zu den bekannten neue Risiken hinzu, vorhandene erweitern sich oder fallen weg. Dennoch bedarf der Versicherungsnehmer umfassenden Versicherungsschutzes, der durch die Vorsorgeversicherung gewahrleistet wird:

§ 1 Abs. 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)[1] (http://www.gdv.de/fachservice/6962.htm) unterscheidet zwischen einerseits Erhohungen und Erweiterungen des versicherten Risikos, und andererseits neu hinzutretenden Risiken. Qualitative oder quantitative Veranderungen bereits bekannter Risiken sind generell mitversichert. Dies kommt zum Tragen, wenn neben zu einem benannten Hund ein weiterer (Erhohung) bzw. statt eines Dackels ein Kampfhund (Erweiterung) gehalten wird.

Hat der Versicherungsnehmer bisher uberhaupt kein vergleichbares Risiko versichert, tritt also ein neues hinzu, so gewahrleistet die Vorsorgeversicherung den Versicherungsschutz in teilweise herabgesetztem Umfang (geringere Deckungssummen!). Das Risiko ist demnach ohne weiteres beitragsfrei mitversichert bis zur nachsten Pramienfalligkeit. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer dann auf Anfrage dem Versicherer das neue Risiko bekannt gibt und sich beide uber seine Einbeziehung in den Vertrag einigen. Meldet er das neue Risiko verspatet oder gar nicht oder ist ihm das tarifmassige Angebot des Versicherers zu teuer, entfallt der Versicherungsschutz ruckwirkend ab Eintritt des Risikos.

Die Vorsorgeversicherung setzt nicht voraus, dass das neue Risiko generell unter den Versicherungsschutz des bestehenden Vertrages fiele: zu einer Privathaftpflichtversicherung konnen gewerbliche Risiken, etwa das eines Geschaftsbetriebes hinzutreten, ohne dass der Versicherer dies verhindern konnte.

Die Geltung der Vorsorgeversicherung ist allerdings ausgeschlossen insbesondere fur das Risiko der KFZ-Haftpflicht oder weitere ausdrucklich genannte Risiken wie etwa die (insbesondere gewerbliche) Haftung aus Umweltrisiken, und speziell aufgefuhrten Risiken.

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Für mehr information über Privathaftpflichtversicherung:
online oldtimerversicherungen





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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